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§ 20 Abs. 1 EnWG sieht vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt TEN Thüringer Energienetze hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2026 hiermit nach.
TEN Thüringer Energienetze hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2026 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2026 kalkuliert.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2026 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch beispielsweise auch aufgrund derzeit noch ausstehender Bundesnetzagentur-Bescheide oder anderer regulatorischer Vorgaben ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen unter Umständen zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen können.
Netzentgelte im Erdgasverteilnetz
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) in Verbindung mit dem Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde, in der sich die Entnahmestelle befindet, und der TEAG Thüringer Energie AG.
Hier finden Sie die Konzessionsabgabesätze der im Netz der TEN Thüringer Energienetze versorgten Kommunen: