Umspannwerk
Guido Werner/TEN

Marktgestützte Blindleistungsbeschaffung

Der Einsatz von Blindleistung ist essenziell für die Spannungshaltung und damit für einen stabilen Betrieb von elektrischen Versorgungsnetzen. Durch die Abschaltung von Großkraftwerken als Blindleistungsquellen im Rahmen der Energiewende und der Verlagerung der Stromerzeugung in dezentrale Bereiche, müssen Verteilnetzbetreiber ihren Blindleistungsbedarf zukünftig selbst decken.

Gesetzliche Vorgaben

Die Bundesnetzagentur hat mit der Festlegung BK6-23-072 ein Festlegungsverfahren zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung "Dienstleistungen zur Spannungsregelung" ("Blindleistung") eingeleitet. Netzbetreiber von 110-kV-Netzen sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem jeweiligen Netz ausreichend Blindleistung bereitzustellen. Ein Baustein ist dabei die marktgestützte Blindleistungsbeschaffung nach § 12h EnWG.

Betreiber von elektrischen Anlagen mit Netzanschlusspunkt am 110-kV-Netz erhalten damit die Möglichkeit, dem Netzbetreiber Blindleistung außerhalb der Grenzen der Technischen Anschlussregeln (TAR-Grenzen) bis zum technischen Maximum der Anlage gegen Entgelt anzubieten.

Teilnahmevoraussetzungen

Um an der Ausschreibung der marktgestützten Blindleistungsbeschaffung der TEN Thüringer Energienetze teilnehmen zu können, gelten die Teilnahmevoraussetzungen des Beschaffungskonzeptes nach Buchstabe C. Diese sind im Dokument „Teilnahmevoraussetzungen“ weiter spezifiziert.

Die Technischen Anschlussbedingungen der TEN Thüringer Energienetze sind einzuhalten.

Vorgehensweise/Ablauf

TEN Thüringer Energienetze hat die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung gestartet. In den einzelnen Schritten erhalten Sie weitere Informationen über benötigte Dokumentationen und den Ablauf des Beschaffungsverfahrens.

  • Wir veröffentlichen, in welchen Beschaffungsregionen ein Bedarf an Blindleistung existiert und welche Fristen für das Beschaffungsverfahren gelten. Zusätzlich definieren wir über die Bekanntmachung, welches Produkt ausgeschrieben wird und die geltenden Preisobergrenze(n), falls vorhanden.

  • Jeder Anbieter, der am Beschaffungsverfahren der TEN Thüringer Energienetze teilnehmen möchte, muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Detailliertere Informationen finden Sie auf dieser Seite zum Punkt „Teilnahmevoraussetzungen“.

  • Nach Erfüllung der durch TEN Thüringer Energienetze festgelegten Teilnahmevoraussetzungen können Sie an dem Beschaffungsverfahren teilnehmen. Für die Angebotsabgabe benötigen wir von Ihnen das Formular „Angebotsabgabe“, inkl. des PQ-Diagramms mit kenntlich gemachten TAR-Grenzen und marktlichem Potential der Anlage und bei Aggregation zusätzlich eine Liste alle teilnehmenden Anlagen.

    Hinweis: Falls eine Preisobergrenze durch uns veröffentlicht wurde, beachten Sie bitte, dass wir nur Angebote bis zu dieser Grenze bezuschlagen können.

  • Sie werden über das Ergebnis der Zuschlagserteilung informiert. Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag über die Erbringung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen (nfSDL) „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ zwischen Ihnen als bezuschlagtem Anbieter und TEN Thüringer Energienetze zustande.

    Nach Ihrer Bestätigung des Vertrages führen wir einen Test zur Erreichbarkeit Ihrer Anlage und der Blindleistungsbereitstellung durch.

    Sofern kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann, werden wir das Beschaffungsverfahren aufheben. In diesem Fall werden wir Sie selbstverständlich informieren.

  • Wenn Sie im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten haben, stellen Sie im Rahmen des geschlossenen Vertrages Blindleistung bereit. Als Entgelt erhalten Sie die bezuschlagte Vergütung.

  • Hier finden Sie nach Abschluss des Ausschreibungsverfahens die Informationen gemäß Beschaffungskonzept Buchstabe J.

    Sofern Sie als Betreiber einer Anlage, die an unser 110-kV-Netz angeschlossen oder deren Anschluss in Planung ist, informiert werden möchten, senden Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff „Anmeldung Newsletter“ an ausschreibung-blindleistung@thueringer-energienetze.com.