Die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder eines Speichersystems sowie deren Inbetriebsetzung erfordert einige Arbeitsschritte – sowohl seitens des Anlagenbetreibers und des Installateurs als auch der TEN Thüringer Energienetze. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess zum Netzanschluss und EEG-Förderung vertraut zu machen. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt.
Aktuelle Information
Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen und Anmeldungen zum Netzanschluss und Errichtung von Solaranlagen und Energiespeichersystemen.
Aufgrund der starken telefonischen Nachfrage zum Bearbeitungsstand der Anmeldungen kommt es derzeit leider zu langen Wartezeiten in unserer Service-Hotline (0361 652 – 3626) sowie zu einer verzögerten Bearbeitung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Mitarbeiter in der Kundenbetreuung kümmern sich schnellstmöglich um jede Anfrage.
Sie können uns dabei unterstützen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen:
- Melden Sie als Anlagenbetreiber oder Ihr Installateur bitte Ihre geplante Anlage bereits bei Baubeauftragung zur Errichtung der Solaranlage und / oder des Energiespeichersystems an.
- Nutzen Sie zur Anmeldung unser Netzkundenportal.
- Anmeldungen und Unterlagen, die Sie uns über das Netzkundenportal übergeben haben, müssen nicht erneut per E-Mail oder Post übergeben werden.
- Berücksichtigen Sie bitte unsere Hinweise zur Inbetriebsetzung unter Schritt 4.
Das bisher für diese Zwecke verwendete EinspeiserPortal kann nur noch für laufende Anträge genutzt werden. Ab dem 12.12.2023 steht Ihnen für neue Anträge unser Netzkundenportal zur Verfügung.
Damit wir alle Anfragen bearbeiten können, erreichen Sie uns telefonisch Montag und Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 12:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.
Wir bitten Sie möglichst von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen, da diese die weitere Bearbeitung deutlich verzögern würden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
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Schritt 1: Antragstellung
Durch die Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder Speichersystems planen.
Von Ihnen einzureichen:
- Maßstabsgerechter Lageplan, aus dem Aufstellungsort(e) der Erzeugungsanlage(n) hervorgehen
Wenn Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie oder Ihr Installateur die geplante Erzeugungsanlage und/oder Speichersystems in unserem Netzkundenportal online anmelden. Sie erhalten ggf. nach Ihrer Anmeldung direkt eine Anschlusszusage.
Hier geht's zum Netzkundenportal
Sie haben eine Frage zu Ihrem Netzkundenportal-Zugang? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Tel.: 0361 652-3626
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Schritt 2: Netzprüfung und Anschlusszusage
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage.
Das Netzkundenportal führt in der Regel automatisch eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Wenn dies nicht möglich ist, wird der Antrag manuell von uns geprüft. Sollte in diesem Zusammenhang festgestellt werden, dass Netzausbaumaßnahmen erforderlich sind, werden wir Sie über den zeitlichen Umfang sowie die erforderlichen Maßnahmen informieren.
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Schritt 3: Zählerumbau
Wir überprüfen, ob Ihr Zähler für den Betrieb der Erzeugungsanlage und/oder des Speichersystems geeignet ist. Das Ergebnis der Zählerprüfung erhalten Sie nach Ihrer Eingabe. Wenn Sie keinen Zähler angegeben haben oder die Zählerprüfung kein Ergebnis geliefert hat, erfolgt die Prüfung manuell.
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Schritt 4: Inbetriebsetzung
Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichersystems ist das Vorhandensein eines Zweienergierichtungszählers.
Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage und/oder des Speichersystems sowie ggf. Wechsel des Zählers übergeben Sie uns bitte:
- Bisher ggf. noch nicht eingereichte technische Dokumentation zum Netzanschluss,
- Inbetriebsetzungsprotokoll der Erzeugungsanlage und/oder Speichersystems E.8:
Bitte verwenden Sie unseren Vordruck (719 KB).
- Fotodokumentation, z. B. Typenschild von Wechselrichtern/ Energiespeichersystem/Generatoren, Modulfeld.
Die geforderten Unterlagen können Sie direkt im Netzkundenportal hochladen.
Hier geht's zum Netzkundenportal
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Schritt 5: Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe
Grundlage für die Ermittlung der EEG-Vergütungen sind die vom Anlagenbetreiber zu erbringenden belastbaren Nachweise, soweit gesetzlich erforderlich, sowie die „Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe“ von Anlagen nach dem EEG.
Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit welchem die TEN Thüringer Energienetze die vergütungsrelevanten Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen abfragt.Außerdem wird zusätzlich zu den „Verbindlichen Erklärungen“ die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur abgefordert. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme erfolgen (die angemeldete und installierte Leistung müssen übereinstimmen). Sollte die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, wird dieser Pflichtverstoß mit einer Zahlung gemäß § 52 Abs. 2 EEG 2023 sanktioniert.
Zur Abrechnung der Stromeinspeisung ist zusätzlich noch eine Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer einschließlich Bankverbindung erforderlich. Sofern die Umsatzsteuer mit ausbezahlt werden soll, ist die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
Formulare für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 16.05.2024
Formulare für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.01.2023
Durch die Änderung der Art der Einspeisung sind meist auch Zählerumbauten notwendig. Die Prüfung des geänderten Messkonzeptes und des Zählerumbaus muss im Vorfeld erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie zusätzlich einen Speicher eingebaut haben, füllen Sie bitte das Formular zum Speicher aus.
Formulare für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 01.07.2022
Sollten Sie zusätzlich einen Speicher eingebaut haben, füllen Sie bitte das Formular zum Speicher aus.
Wollen Sie für Ihre Anlage jedoch gar keine Vergütung in Anspruch nehmen, füllen Sie bitte die „Vereinbarung zum Verzicht auf Auszahlung der finanziellen Förderung (EEG)“ aus.
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Schritt 6: Vergütungszahlung
Die Gutschriftslegung bzw. Abrechnung durch die TEN Thüringer Energienetze erfolgt nach der Vergütungseinstufung jeweils am 15. Kalendertag des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats. Die Überweisung der Gutschrift bzw. des Abschlags erfolgt dann auf das von Ihnen benannte Konto. Je nach Bank bzw. Banklaufzeit kann es ein bis zwei Tage dauern, bis der Geldeingang auf dem Konto zu verzeichnen ist.
Zur Erstellung der Jahresrechnung ist von Einspeisern, welche über einen Standardlastprofilzähler verfügen, der Zählerstand zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres mitzuteilen. Dazu werden Ablesekarten an Sie versandt. Sie können den Zählerstand natürlich auch online an uns melden. Nutzen Sie dafür einfach dieses Formular zur Zählerstandmeldung.
Hieraus erfolgt unter Anrechnung der bereits im Abrechnungszeitraum getätigten Abschlagszahlungen eine Gutschrift bis zum 15. Januar des dem Abrechnungsjahr folgenden Jahres (sofern die Übermittlung rechtzeitig erfolgt), die auf das zu bezeichnende Bankkonto überwiesen wird. Sollte sich aufgrund der bisher geleisteten Zahlungen ein Forderungsbetrag ergeben, wird dieser Betrag mit den zukünftigen Abschlägen verrechnet, bis ein Ausgleich erfolgt ist.