Bild: Ein Monteur arbeitet an einer Klimaanlage
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Steuerbarer Bedarf

Im Folgenden informieren wir Sie über die technisch notwendigen Maßnahmen zum Anschluss von Verbrauchseinrichtungen mit steuerbarem Bedarf am Niederspannungsnetz.

Begriffsdefinition

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte und Anlagen, die nicht uneingeschränkt betrieben werden dürfen und sich im Regelfall gegenüber sonstigem Haushaltsbedarf durch einen erhöhten Leistungsbedarf auszeichnen. Dazu zählen zum Beispiel Geräte und Anlagen zur Raumheizung, Warmwasserbereitung und Klimatisierung sowie Ladeeinrichtungen für Elektromobile, die der Netzbetreiber im Bedarfsfall steuern kann. 

Anwendungsbereiche (Beispiele)

  • Wärmespeicher-Raumheizungsanlagen,
  • Wärmepumpenanlagen,
  • Wärmespeicheranlagen zur elektrischen Warmwasserbereitung (keine Durchlauferhitzer),
  • Anlagen zur kontrollierten Wohnungslüftung und Klimatisierung,
  • Ladeeinrichtungen für Elektromobile.

Steuerzeiten bei steuerbarem Bedarf

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG werden im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber für eine zusammenhängende Zeitdauer von maximal 1 Stunde in ihrer Bezugsleistung gesteuert. Die Steuerung kann ggf. auf 0 kW erfolgen. Nach einer durchgeführten Steuerung wird für eine Zeitdauer von mindestens 7 Stunden ein ungehinderter Leistungsbezug gewährleistet.

Randbedingungen

  • Die aufgeführten Geräte und Anlagen sind fest anzuschließen und dürfen nicht über Steckeinrichtungen angeschlossen werden.
  • Für die Errichtung der Geräte und Anlagen sowie für deren Betrieb ist der Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer verantwortlich. Raumheizungsanlagen sind so einzustellen, dass sowohl die Steuerzeiten durch die Speicherwirkung der Anlage überbrückt werden können als auch während der Nachladezeiten die Anlage nicht überhitzt wird.
  • Lüftungswärmepumpen bis 1 kW elektrische Anschlussleistung, Antriebsaggregate der Lüftungsanlagen, Lüfter und Pumpen elektrischer Nachtspeicher- und Direktheizungsanlagen unterliegen nicht der Steuerzeit.
  • Geräte/Anlagen mit steuerbarem Bedarf sind über einen separaten schaltbaren Eintarifzähler mit separatem Schaltgerät (Funkrundsteuerempfänger) zu betreiben. Dafür sind 2 Zählerfelder notwendig.
  • Der Einsatz einer Direktmessung richtet sich nach den Vorgaben der VDE-AR-4100 (Dauerstrom). Bei größeren Leistungen ist eine Wandlermessung vorzusehen.
  • Durchlauferhitzer dürfen nicht an die Anschlussnutzeranlage für steuerbare Verbrauchseinrichtungen angeschlossen werden.

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