Ihr Weg zu einem intelligenten Messsystem
Sie haben Interesse an einem intelligenten Messsystem (iMsys)?
Wenn Sie zu dem Kundenkreis der sogenannten Pflichteinbaufälle (genaueres hierzu lesen Sie in unseren FAQ) gehören, kommen wir im Zuge unserer Rolloutplanung automatisch auf Sie zu.
Aber auch Kunden, die unter den gesetzlichen Pflichteinbau fallen und einen vorzeitigen Einbau wünschen sowie Kunden, die nicht für den gesetzlichen Pflichtrollout vorgesehen sind, können seit Januar 2025 auf Wunsch den Einbau eines intelligenten Messsystems beim grundzuständigen Messstellenbetreiber verlangen. Das ist der sogenannte Einbau auf Kundenwunsch, die zusätzlichen Kosten dafür entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt MSB (Entgelte für den Messstellenbetrieb).
Bitte beachten Sie dabei:
- Unser Schwerpunkt liegt aktuell auf den zahlreichen, vorrangig zu bearbeitenden Pflichteinbaufällen.
- Die Bearbeitungsdauer der Kundenwünsche kann daher je nach Anfrageaufkommen bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen.
- Ein Rückbau auf eine moderne Messeinrichtung ist nicht vorgesehen.
- Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
- Wir behalten uns vor, bei Bedarf vor Einbau des Zählers, Fotos der Messstelle abzufordern.
- Alle von uns eingesetzten Zähler entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich.
- Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern und/oder Typen werden nicht berücksichtigt.
- Zusätzlich empfehlen wir immer die Abstimmung des Vorhabens mit einem Elektrofachbetrieb.
Des Weiteren schließen wir derzeit bei den folgenden Konstellationen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus technischen Gründen aus:
bei elektrischen Installationsanlagen:
- bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkabdeckung vorhanden ist (die Kolleginnen und Kollegen ermitteln die Stabilität der Mobilfunkverbindung vor Ort),
- in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist,
- bei denen der aktuelle Zählerplatz den Einbau des Zählers technisch ausschließt
oder ggf. bei weiteren Besonderheiten / Anschlusskonstellationen.