Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweisen wir, die TEN Thüringer Energienetze, auf die Möglichkeit zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG bei der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG. Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, können Verbraucher die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG nutzen. Die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie e.V. verpflichtet.