Bild: Anzeige Zähler eines Stromzählers
Marko Godec/trurnit GmbH

Zählerstand

Formular zur Zählerstandsmeldung für Strom und Erdgas

Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände Strom und/oder Erdgas ganz schnell und einfach mitzuteilen. Nutzen Sie den Service ebenso zur Übermittlung der Zählerstände Ihrer Einspeiseanlage. Bitte wählen Sie dazu den geeigneten Zähler aus.

Ihre Daten werden nur zum einmaligen Rückruf bzw. zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet.

Was ist der Anlass Ihrer Zählerstandsmeldung?


Kontakt Netzservice

Sie wollen sich über die Abrechnung der Netznutzung für Strom und/oder Erdgas sowie zum Lieferantenwechsel informieren? Unser Netzservice-Team ist für Sie von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Tel.: 03641 63-1888

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Zählerstandsmeldung für Einspeiseanlagen

Für die Übermittlung der Zählerstände für Einspeiseanlagen stehen Ihnen neben dem oben genannten Online-Formular auch die nachfolgenden Ableseblätter zur Verfügung:

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Sie haben Fragen zum Thema „Service und Abrechnung der Einspeisevergütung Strom / Erdgas“ und möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Unsere Experten sind für Sie von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

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Fax: 03641 63-1466

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen & Antworten zur Ablesung Ihres Zählerstandes:

  • Was ist die OBIS-Kennzahl?

    OBIS ist die Abkürzung von Object Identification System.

    Die OBIS-Kennzahl dient zur eindeutigen Identifikation von Messwerten (z. B. Energiemenge, Zählerstand) und fortführend vom Gesetzgeber geforderten elektronischen Datenaustausch zwischen Netzbetreiber und Stromlieferanten verwendet.

    Folgende OBIS-Kennzahlen sind in den meisten Fällen bedeutsam:

    1.8.0 Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh ohne Tarifumschaltung für Energiebezug
    1.8.1 Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh bei einer Tarifumschaltung (Hochtarif) für Energiebezug
    1.8.2 Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh bei einer Tarifumschaltung (Niedertarif) für Energiebezug
    2.8.0 Zählerstand bzw. gemessene Arbeit in kWh ohne Tarifumschaltung für Energielieferung (Einspeisung)

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  • Wo finde ich den Zählerstand?

    Der Zählerstand ist generell direkt am Stromzähler ablesbar.

    Der analoge „Ferraris“-Zähler besitzt hinter dem Glassichtfenster ein Rollenzählwerk, von dem aus Sie den Zählerstand ablesen können. Bitte lesen Sie die Zählerstände immer mit allen Vornullen und ohne Kommastelle ab.

    Bei einem analogen Zähler mit Tarifumstellung gibt es mehrere Rollenzählwerke, welche notwendigerweise alle abgelesen müssen. Bei diesen Zählertypen werden mehrere Tarife (bspw. für HT Hochtarif und NT Niedrigtarif) erfasst.

    Bild eines analogen Zählers mit Tarifumstellung, bei dem dessen Zählerstand rot umrandet ist
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    Bei einem digitalen Zähler können Sie den Zählerstand in der ersten Zeile des Displays ablesen. Der Zählerstand wird immer zusammen mit der zugehörigen OBIS-Kennzahl angezeigt. Hinter dem Zählerstand ist im Display die Einheit „kWh“ (Kilowatt je Stunde) zu sehen.

    Wenn der digitale Zähler mit einer Tarifumschaltung versehen ist oder zusätzlich die Energieeinspeisung erfasst (bspw. bei installierter Photovoltaikanlage), dann werden die relevanten Zählerstände immer im Wechsel im Display angezeigt.

    Bild eines digitalen Zählers mit Tarifumstellung, bei dem dessen Zählerstand rot umrandet ist
    TEN
    Bild eines digitalen Zählers mit Tarifumstellung, bei dem dessen Zählerstand rot umrandet ist
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  • Wie bekomme ich Baustrom?

    Vor oder spätestens mit Beginn einer Baumaßnahme ist meist ein Stromanschluss für den Betrieb der Baumaschinen erforderlich. Dieser zeitlich befristete Netzanschluss (Regelfall maximal 1 Jahr) wird durch den von Ihnen, als Anschlussnehmer, beauftragten Elektroinstallateur angemeldet.

    Die Anmeldung enthält mindestens noch folgende Angaben:

    • vorgesehene Leistungsinanspruchnahme
    • Zeitraum der Baumaßnahme
    • Information über späteren dauerhaften Netzanschluss an gleicher Stelle

    Die Anmeldung sollte möglichst zwei Wochen vor der gewünschten Stromlieferung bei unserem zuständigen regionalen Netzbetrieb erfolgen. Der Baustromanschluss bleibt solange bestehen bis das Gebäude bezugsfertig ist, das heißt die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.

    Tariflich wird die bezogene elektrische Arbeit nach der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden zum Allgemeinbedarf abgerechnet.

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  • Ich plane einen Hausneu-/-umbau. Was muss ich tun?

    Hierfür kontaktieren Sie bitte den zuständigen Regionalen Netzbetrieb.

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  • Sie möchten, dass wir Ihren Zähler ausbauen?

    Hierbei hilft Ihnen unser Netzservice unter der Telefonnummer 03641 63-1888 oder per E-Mail netzservice@thueringer-energienetze.com gern weiter.

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  • Kann ich meinen Lieferanten wechseln?

    Grundsätzlich kann jeder Kunde eines Strom- bzw. Erdgasversorgers den Lieferanten wechseln.

    Wenn die Stromversorgung für spezielle Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizung erfolgt, kann die Auswahl derzeit auf wenige Lieferanten beschränkt sein.

    Lieferantenwechsel in drei Schritten

    1. Ermitteln Sie Ihren persönlichen Energieverbrauch

    Auf der letzten Jahresabrechnung finden Sie den Strom- und/oder Erdgasverbrauch Ihres Haushalts.

    2. Vergleichen Sie Preise und Leistungen

    Informieren Sie sich über andere Angebote. Online-Tarifrechner ermöglichen Ihnen, Energielieferanten und Energiepreise schnell und übersichtlich für Ihren Wohnort zu vergleichen. Fordern Sie Angebote von verschiedenen Energielieferanten an (per Internet, telefonisch oder schriftlich) und vergleichen Sie die Preise und die Vertragsleistungen.

    Prüfen Sie die Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss kritisch, insbesondere die Bestimmungen über Vertragslaufzeiten (je kürzer, desto flexibler), Kündigungsfristen (z. B. bei Umzug oder Preissteigerungen), Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln, Zahlungsmodalitäten (z. B. Einzugsermächtigung, Vorkasse).

    Besonders kritisch sollten Sie Vorkasse-Angebote prüfen. Wird Ihr Energielieferant insolvent, könnten Ihre im Voraus geleisteten Zahlungen verloren gehen!

    Die Versorgung Ihres Haushalts mit Strom und/oder Erdgas ist durch die Ersatzversorgung in jedem Fall gewährleistet. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Erdgas) ist der örtliche Grundversorger verantwortlich.

    3. Schließen Sie einen neuen Vertrag ab

    Nach der Auswahl des neuen Energielieferanten fordern Sie von diesem die Vertragsunterlagen an und füllen diese aus oder wechseln Sie direkt über das Online-Vergleichsportal.

    • Diese Daten und Angaben benötigen Sie für den Wechsel:
      • Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse usw.
      • Die Nummer des Strom- bzw. Erdgaszähler
      • Den Namen Ihres bisherigen Energielieferanten und Ihre Kundennummer

      Diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung.

      Der neue Energielieferant erledigt im Regelfall alles Weitere für Sie. Er kündigt den Liefervertrag beim bisherigen Energielieferanten unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen und organisiert mit dem bisherigen Energielieferanten und mit dem Netzbetreiber den notwendigen Datenaustausch und ggf. die Zählerablesung.

      Dafür benötigt er von Ihnen eine Vollmacht. Sie erhalten vom neuen Energielieferanten eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss.

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  • Wie lange dauert ein Lieferantenwechsel?

    Das Verfahren für den Lieferantenwechsel darf drei Wochen nicht überschreiten.

    Gerechnet wird diese Frist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber muss den Zeitpunkt des Zugangs dokumentieren, damit bei Verzögerungen belegbar ist, wer diese verursacht hat. Zwischen Ihrer Unterschrift unter dem neuen Energieliefervertrag und dem Beginn der Energielieferung durch den neuen Lieferanten können daher auch mehr als drei Wochen liegen.

    Eine längere Verfahrensdauer ist nur erlaubt, wenn sich die Anmeldung zur Netznutzung auf einen weiter in der Zukunft liegenden Liefertermin bezieht. Wenn Sie also erst zu einem späteren Zeitpunkt von einem neuen Lieferanten beliefert werden wollen – z. B. weil Sie in Ihrem bestehenden Energieliefervertrag eine längere Kündigungsfrist einhalten müssen – dann ist auch eine längere Verfahrensdauer als drei Wochen für den Lieferantenwechsel möglich.

    Beginn der Energielieferung

    Der neue Lieferant muss Ihnen unverzüglich bestätigen, ob und zu welchem Termin er eine Belieferung aufnehmen kann. Die neue Energielieferung beginnt mit diesem bekanntgegebenen Termin.

    Gesetzliche Grundlage ist der § 20a EnWG.

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  • Was muss ich tun, wenn ich ein Haus gekauft bzw. verkauft habe? (Eigentümerwechsel)

    Bei einem Eigentümerwechsel informieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber darüber. Notieren Sie sich bei Ein- bzw. Auszug die Zählerstände und teilen Sie diese dem Netzbetreiber mit.

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  • Warum braucht der Netzbetreiber meinen Zählerstand?

    Wir sind als örtlicher Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr Ihren Strom- oder Erdgaszähler zu ermitteln bzw. abzulesen, sofern hierfür nicht ein anderer Messstellenbetreiber beauftragt wurde.

    Weiterhin verwenden wir die von uns einmal jährlich ermittelten Werte zur energiewirtschaftlichen Bilanzierung der verbrauchten Mengen sowie der jährlichen Abrechnung der von Ihrem Lieferanten in Anspruch genommenen Netznutzung für die jeweilige Abnahmestelle.

    Damit bei Vertragsbeginn und Vertragsende der korrekte Zählerstand erfasst wird, teilen Sie diesen dem Lieferanten bzw. dem zuständigen Netzbetreiber mit.

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  • Wen informiere ich, wenn sich mein Name geändert hat?

    Bei einer Namensänderung (Heirat oder Scheidung) informieren Sie Ihren Lieferanten. Dieser wird Ihre Namensänderung auch bei Ihrem Netzbetreiber bekannt geben.

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  • Was muss ich beachten, wenn ich umziehe?

    Teilen Sie Ihrem Lieferanten fristgerecht mit, wann und wohin Sie umziehen werden. Notieren Sie sich bei Ein- und Auszug die Zählerstände und teilen Sie diese dem Lieferanten bzw. dem zuständigen Netzbetreiber mit.

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  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Bei analogen Zählern finden Sie die Zählernummer (Eigentumsnummer des Netzbetreibers) im Regelfall unter dem Strichcode Ihres Stromzählers. Bitte lesen Sie die Zählerstände immer mit allen Vornullen und ohne Kommastelle ab.

    Bild eines analogen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
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    Bild eines analogen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
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    Bei einem digitalen Zähler können Sie die Zählernummer am Gehäuse als Aufdruck finden. Die Zählernummer wird hierbei zumeist auch als Eigentumsnummer (Hinweis "Eigentum von Netzbetreiber") bezeichnet und ist mit einem Barcode versehen.

    Bild eines digitalen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
    TEN
    Bild eines digitalen Zählers, bei dem dessen Strichcode und Nummer rot umrandet ist
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  • Wann und wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?

    In der Regel erhalten Sie zwei Mal pro Jahr eine Aufforderung zur Zählerstandablesung – einmal von Ihrem örtlichen Netzbetreiber und einmal von Ihrem Energielieferanten. Im Bedarfsfall (z. B. bei einem Umzug oder bei Kündigung Ihres Liefervertrages) sollten Sie Ihrem Netzbetreiber Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen, ansonsten erfolgt eine Schätzung.

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  • Wie kann ich meinen Zählerstand melden?

    Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können den Zählerstand bequem online eingeben oder Sie rufen unter 03641 63-1888 bei unserem Netzservice an. Den aktuellen Zählerstand benötigen wir nach Aufforderung, um für Ihren Energielieferanten eine möglichst korrekte Verbrauchsabrechnung erstellen zu können.

    Bei Fragen hilft Ihnen unser Netzservice unter der Telefonnummer 03641 63-1888 oder per E-Mail netzservice@thueringer-energienetze.com gern weiter.

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  • Wann gilt die Hochtarifzeit und wann die Niedertarifzeit?

    Als grobe Orientierung gilt: Die Hochtarifzeit (HT) gilt in der Regel tagsüber und die Niedertarifzeit (NT) in der Nacht. Die genaue Zeiteinteilung erfahren Sie hier. Für die Niedertarifzeit wird analog auch der Begriff „Schwachlast“ verwendet.

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