Bild: Anzeige Zähler eines Stromzählers
Marko Godec/trurnit GmbH

Zählerstand

Formular zur Zählerstandsmeldung für Strom und Erdgas

Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände Strom und/oder Erdgas ganz schnell und einfach mitzuteilen. Nutzen Sie den Service ebenso zur Übermittlung der Zählerstände Ihrer Einspeiseanlage. Bitte wählen Sie dazu den geeigneten Zähler aus.

Ihre Daten werden nur zum einmaligen Rückruf bzw. zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet.

Was ist der Anlass Ihrer Zählerstandsmeldung?

Kontakt Netzservice

Sie wollen sich über die Abrechnung der Netznutzung für Strom und/oder Erdgas sowie zum Lieferantenwechsel informieren? Unser Netzservice-Team ist für Sie von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Tel.: 03641 63-1888

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Zählerstandsmeldung für Einspeiseanlagen

Für die Übermittlung der Zählerstände für Einspeiseanlagen stehen Ihnen neben dem oben genannten Online-Formular auch die nachfolgenden Ableseblätter zur Verfügung:

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Kontakt Einspeisung

Sie haben Fragen zum Thema „Service und Abrechnung der Einspeisevergütung Strom / Erdgas“ und möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Unsere Experten sind für Sie von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Tel.: 03641 63-1644

Fax: 03641 63-1466

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen & Antworten zur Ablesung Ihres Zählerstandes:

  • Was ist ein Verteilnetzbetreiber?

    Ein Netzbetreiber ist in seinem lokalen oder regionalen Netzgebiet zuständig für den Anschluss der Verbrauchsstellen an das Strom- und Erdgasnetz, die Instandhaltung und den sicheren Betrieb der Netze, sowie für die Gewährleistung der Netzstabilität.

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  • Was ist ein Übertragungsnetzbetreiber?

    Übertragungsnetze mit der höchsten Spannungsebene von 220 und 380 kV transportieren Strom überregional im Netzverbund zwischen Bundesländern und sogar staatenübergreifend. Sie sind den regionalen Verteilnetzen „vorgelagert“. An den Netzknoten, den sogenannten Umspannwerken, wird Strom von einer Spannungsebene zur anderen umgesetzt, entweder vom Übertragungsnetz zum Verteilnetz oder anders herum. So kann Energie eingespeist, übertragen und anschließend weiterverteilt werden. Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH sind in Deutschland verpflichtet, ihr Netz instand zu halten und für die Energiewende auszubauen. Zudem sind sie Bilanzkreisverantwortliche für ihre jeweiligen Regelzonen, damit Energiezu- und Abflüsse immer im Gleichgewicht sind.

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  • Was ist ein Netznutzer?

    Ein Netznutzer ist eine natürliche oder juristische Person (z. B. Versorgungsunternehmen), die die Übertragungs- und Verteilnetze von Netzbetreibern (Strom oder Erdgas) nutzt. Sie bezahlt dafür ein Netznutzungsentgelt.

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  • Was sind Netzentgelte?

    Netzentgelte zahlt der Kunde für die Inanspruchnahme des Netzes zur Strom-/ Erdgasversorgung. Mit den Netzentgelten werden die Kosten, z. B. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Bau und Betrieb gedeckt. Sie sind Teil des Strom- und Erdgaspreises, den der Kunde an seinen Lieferanten zahlt.

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  • Was ist ein Anschlussnehmer?

    Ein Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, der mit seiner elektrischen Anlage unmittelbar an das Verteilnetz angeschlossen ist. Dabei kann es sich um den Anschluss eines Wohnhauses oder eines Unternehmens handeln. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Anschlussnehmer sind im Netzanschlussvertrag geregelt.

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  • Was ist ein Anschlussnutzer?

    Ein Anschlussnutzer verwendet die Anlage des Anschlussnehmers für den Bezug von elektrischer Energie als Letztverbraucher. Auch mit der Einspeisung von elektrischer Energie in das Verteilnetz aus einer Eigenerzeugungsanlage wird man zum Anschlussnutzer. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Anschlussnutzer sind im Anschlussnutzungsverhältnis geregelt.

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  • Welche Kosten entstehen für die Herstellung eines Hausanschlusses?

    Die Kosten für die Erstellung eines Hausanschlusses setzen sich aus den Netzanschlusskosten (§ 9 NAV bzw. § 9 NDAV) und dem so genannten Baukostenzuschuss (BKZ, § 11 NAV bzw. § 11 NDAV) zusammen.

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  • Was sind Netzanschlusskosten?

    Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer (Eigentümer) die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Herstellung, Änderung oder Erweiterung des Netzanschlusses zu verlangen (§ 9 NAV bzw. § 9 NDAV). Die Kosten können auf Grundlage der durchschnittlichen für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet werden, wobei Eigenleistungen angemessen zu berücksichtigen sind.

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  • Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

    Der Baukostenzuschuss wird einmalig für die Bereitstellung elektrischer Leistung aus unserem Netz in Rechnung gestellt (§ 11 NAV bzw. § 11 NDAV). Er dient zur teilweisen Deckung der für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen entstehenden Kosten.

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  • Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur?

    Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehörde) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihr Auftrag besteht in der Förderung von Liberalisierung und Wettbewerb in sogenannten Netzmärkten (Telekommunikation, Post, Eisenbahnverkehr, Strom-/Gasversorgung). Wesentliche Aufgaben der Bundesnetzagentur im Energiesektor sind die Kontrolle und Genehmigung der Netzentgelte sowie die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs. Die Bundesnetzagentur teilt sich die Aufgaben mit den Bundesländern: Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden und Versorgungsnetzen innerhalb der Landesgrenzen werden von den Landesregulierungsbehörden reguliert, alle übrigen von der Bundesbehörde. Der Freistaat Thüringen hatte die Regulierung bis zum 31.12.2018 im Wege der Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen. Seit dem 01.01.2019 nimmt die hierfür geschaffene Regulierungskammer Thüringen diese Aufgaben für die Zukunft wahr.

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  • Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll die Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Dazu wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Ziel des EEG ist es, den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen sowie durch die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms, den Markteintritt zu ermöglichen.

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  • Was ist eine Konzessionsabgabe?

    Die Betreiber der Strom- und Erdgasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Diese Nutzungsgebühr nennt sich Konzessionsabgabe.

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  • Was bedeutet Entflechtung/Unbundling?

    Unter Entflechtung oder Unbundling versteht man die Trennung des Netzbetriebes als sogenanntes „natürliches Monopol“ von den Wettbewerbsbereichen Erzeugung, Handel und Vertrieb. Die Entflechtung soll Transparenz schaffen und einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer herzustellen. Die Entflechtungsvorschriften sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Das EnWG beinhaltet Maßnahmen zur buchhalterischen, informationellen, organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Entflechtung.

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