Anmeldung einer Ladeleistung ab 135 kW
Damit wir als Netzbetreiber Ihren Netzanschluss mit den Messeinrichtungen und das Netz leistungsgerecht auslegen können, ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig die erforderlichen Angaben der geplanten Ladetechnik mitteilen.
In 3 Schritten zur Ladeinfrastruktur
-
Schritt 1 - Antragstellung und Netzprüfung
Mit der Anmeldung informieren Sie uns über Ihr Interesse an der Installation von Ladetechnik mit einer Anschlussleistung von mehr als 135 kW.
Dabei werden folgende Dokumente von Ihnen benötigt:
Sobald Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie oder Ihr Installateur diese an uns senden: lis@thueringer-energienetze.com.
Auf Basis der eingereichten Unterlagen führen wir eine Netzprüfung durch. Dabei prüfen wir, ob und in welcher Form ein Anschluss an Ihrem Standort möglich ist. Auf dieser Grundlage erhalten Sie von uns eine Checkliste mit den von Ihnen zusätzlich einzureichenden Unterlagen.
-
Schritt 2 - Vervollständigung der Unterlagen und Vertragsangebot
Nach dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen erstellen wir ein Vertrags- bzw. Kostenangebot. Dieses enthält unter anderem die Kostenregelung sowie die technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss.
-
Schritt 3 - Netzausbau und Inbetriebsetzung
Nach Annahme des Angebots können Sie gemäß unseren Vorgaben mit dem Bau der Anlage beginnen. Bitte beachten Sie, dass der Anschluss in der Regel an das Mittelspannungsnetz erfolgt.
Bei öffentlichen Ladesäulen ist zudem eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur durch Sie erforderlich.
Vor der Inbetriebsetzung der Übergabestation ist der Nachweis der Anmeldung eines Stromlieferanten vor erforderlich.
Ihre Anlage ist in das Netzsicherheitsmanagement einzubinden. Die erforderliche Fernwirkanlage wird durch Sie installiert. Mit Inbetriebnahme der Übergabestation ist ein erfolgreicher Fernwirktest notwendig. Bitte beachten Sie dazu unsere Vordrucke und weiterführende Informationen:
Mehr zur den Technischen Anschlussbedingungen für Mittelspannung finden Sie hier.
Häufige Fragen
Nachfolgend haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Ladeinfrastruktur.
-
Wann kann die Inbetriebnahme meiner Anlage erfolgen?
Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die erfolgreiche Installation und Prüfung der Fernwirktechnik durch den Netzbetreiber.
-
Wann ist eine Fernwirkanlage notwendig?
Eine Fernwirkanlage ist bei einer installierten Leistung ab 135 kW zu installieren. Wichtig: Dies gilt auch bei Anlagen mit abgeregelter Ladeleistung.
-
Wie verläuft die Inbetriebnahme der Fernwirktechnik?
Die Inbetriebnahme der Fernwirkanlage erfolgt durch den Netzbetreiber und umfasst einen Funktionstest zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion.
-
Was ist der Funktionstest in der Fernwirktechnik?
Der Funktionstest stellt sicher, dass die Fernwirkanlage ordnungsgemäß funktioniert und die Kommunikation mit uns als Netzbetreiber störungsfrei verläuft.