Bild: Eine Biogasanlage von oben
Guido Werner/TEN

Weitere Energieträger ab 30 kW

So werden Sie Einspeiser

Die Errichtung einer Erzeugungsanlage und ihre Inbetriebsetzung erfordert einige Arbeitsschritte – sowohl seitens des Anlagenbetreibers und des Anlagenerrichters als auch der TEN Thüringer Energienetze. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess zum Netzanschluss vertraut zu machen. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt.

Planen Sie die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder Speichersystems bis 30 kW? Dann informieren Sie sich hier über den im August 2022 geänderten Prozess. 

Bild: Ein junger Mann mit einem Tablet
Aaron Amat/Fotolia.com

Schritt 1: Anmeldung & Netzverträglichkeitsprüfung

Durch die Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie die Errichtung einer Erzeugungsanlage planen. Wir werden nun alle benötigten Unterlagen und Daten zu Ihrer geplanten Erzeugungsanlage abfragen.

Mehr zu Schritt 1

Schritt 1: Anmeldung & Netzverträglichkeitsprüfung

Durch die Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie die Errichtung einer Erzeugungsanlage planen. Wir werden nun alle benötigten Unterlagen und Daten zu Ihrer geplanten Erzeugungsanlage abfragen. Damit die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8 EEG durchgeführt werden kann, sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen dem Netzbetreiber zu übergeben:

Von Ihnen einzureichen:

  • Maßstabsgerechter Lageplan aus dem die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des(r) Grundstücks(e) sowie der Aufstellungsort(e) der Erzeugungsanlage(n) hervorgehen
  • Vollständig ausgefülltes Datenerfassungsblatt der Erzeugungsanlage(n) und/oder des Energiespeichersystems (bitte Vordruck des Netzbetreibers entsprechend des Energieträgers verwenden)

DC-Speichersystem: Die Batterie wird parallel mit der Erzeugungsanlage über einen im Energiespeichersystem verbauten oder externen Wechselrichter an die Anschlussnehmeranlage angeschlossen.

AC-Speichersystem: Die Batterie wird separat über einen im Energiespeichersystem verbauten Wechselrichter an die Anschlussnehmeranlage angeschlossen.

Weitere Informationen zu Energiespeichersystemen finden Sie hier.

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden.

Wenn Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie oder Ihr Installateur die geplante Erzeugungsanlage in unserem EinspeiserPortal auch online anmelden.

Wie geht es weiter?

Nach Übergabe der benötigten Anmeldeunterlagen erhalten Sie von uns ein zeitnahes Registrierungsschreiben zu Ihrer geplanten Erzeugungsanlage, inklusive Netzauskunft mit Benennung des Verknüpfungspunktes, einem Ortsnetzplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie gegebenenfalls weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Zusätzlich erhalten Sie eine überschlägige Kostenermittlung zur Herstellung des Netzanschlusses.

Sollten noch Informationen für die Ermittlung des passenden Netzverknüpfungspunktes oder der Netzverträglichkeit fehlen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls mit.

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Wir sind für Sie telefonisch Mo. und Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, sowie Die. und Do. von 12:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

Tel.: 0361 652-3626

Fax: 0361 652-3486

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Schritt 2: Anschlussrelevante Unterlagen

Nach Vorlage und Prüfung der vollständigen und auf den benannten Netzverknüpfungspunkt angepassten aktuellen Projektunterlagen erhalten Sie ein konkretes technisches Netzanschlusskonzept.

Dazu sind in Abhängigkeit des ermittelten Netzverknüpfungspunktes die nachfolgenden Unterlagen zur weiterführenden Projektbearbeitung beim Netzbetreiber einzureichen:

Von Ihnen einzureichen:

  • Vollmacht (Die Vollmacht erteilt die Ermächtigung zum Handeln im fremden Namen)
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz der allgemeinen Versorgung mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen/Zählervorsicherung
  • Bestellung der Anlage und gültige Baugenehmigung oder eine Anlagengenehmigung nach dem BImschG bzw. ein entsprechender Vorbescheid, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Anlagenvorhabens ergibt – soweit dies gesetzlich erforderlich ist
  • Technisches Datenblatt zu den geplanten Generatoren bzw. technisches Datenblatt zu dem geplanten BHKW-Modul und dem eingesetzten Generator
  • Falls Inselbetrieb gewünscht: Beschreibung der Art und Betriebsweise und der Art der Zuschaltung zum Netz für den Inselbetrieb
  • Anlagen mit DC-Speicher

    Hinweis zum Betrieb des Energie-Speichersystems:
    Bitte beachten Sie, dass beim Betrieb Ihres Energiespeichersystems im Niederspannungsnetz die Anwendungsregeln VDE AR-N 4105:2018-11 und die VDE AR-E 2510-2 durch Sie eingehalten werden.

    Falls Sie die Anlage im Inselbetrieb betreiben möchten, achten Sie bitte im Besonderen darauf, dass die allpolige Trennung Ihrer Kundenanlage zum Netz der allgemeinen Versorgung durch Sie gewährleistet wird und dass die Sternpunktbildung entsprechend obiger Regeln erfolgt. Ihr ausführender Elektrofachbetrieb kann Sie hierzu jederzeit unterstützen.

  • Anwendung der VDE-AR-N 4105, gültig für Anlagen im Niederspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (Ausgabe November 2018) fallen, benötigen wir zusätzlich:

    • Deckblatt des Einheitenzertifikates und – bei Erzeugungseinheiten mit einen Eingangsstrom > 75 A – der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht für jede Erzeugungseinheit / Energiespeichersystem gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105
    • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz sowie den dazugehörigen Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4105
    • Anmeldung zum Netzanschluss (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)

    Bitte beachten Sie, dass bei Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen mit einer Wirkleistung von jeweils PAmax > 135 kW die Einhaltung der Anforderungen nach VDE-AR-N 4110 einzuhalten sind.

  • Anwendung der VDE-AR-N 4110, gültig für Anlagen im Mittelspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“ fallen, benötigen wir zusätzlich:

    • Deckblatt des Einheiten- bzw. Komponentenzertifikat und der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4110
    • Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers aus der VDE-AR-N 4110 (Voraussetzung für Übergabe des Datenabfragebogens Netzbetreiber durch den Netzbetreiber)
    • Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) inklusive Projektunterlagen
    • Prüfbericht des/der für die Netzeinbindung verwendeten Transformators/en
    • Auftrag zur Bereitstellung von Mess- und Verrechnungswandlern durch den Netzbetreiber für Mittelspannungsmessungen. Anfallende Kosten für eine zusätzliche Wicklung der Spannungswandler für Schutz- und Fernwirktechnik sind dem Preisblatt Z zu entnehmen.

    Bitte beachten Sie, dass bei Erzeugungsanlagen und Energiespeichersystemen mit einer Wirkleistung von jeweils PAmax > 36 MW weitere Anforderungen nach VDE-AR-N 4120 einzuhalten sind.

  • Anwendung der VDE-AR-N 4120, gültig für Anlagen im Hochspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4120 „Technische Bedingungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Hochspannung)“ fallen, benötigen wir zusätzlich:

    • Deckblatt des Einheiten- bzw. Komponentenzertifikates und der Auszug aus den Netzrückwirkungen aus dem Prüfbericht gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4120
    • Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers – Hochspannung aus der VDE-AR-N 4120 (Voraussetzung für Übergabe des Datenabfragebogens Netzbetreiber durch den Netzbetreiber)
    • Maßstabsgerechter Plan vom Aufstellungsort des Umspannwerks inklusive Projektunterlagen

Unsere Rückmeldung:

Zur klaren Regelung der technischen Bedingungen des Netzanschlusses halten wir es für sinnvoll, einen Netzanschlussvertrag mit Ihnen abzuschließen. Darin werden alle netzanschlussspezifischen Vereinbarungen zur Eigentumsgrenze, zur Versorgungs- und Messspannung sowie zur Vorhalteleistung und zur Einspeiseleistung festgehalten.

Alle Modalitäten im Hinblick auf die Abrechnung des in das Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeisten Stromes werden in den Vertragsangeboten zur Abrechnung mit uns vereinbart.

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Wir sind für Sie telefonisch Mo. und Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, sowie Die. und Do. von 12:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

Tel.: 0361 652-3626

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Schritt 3: Abnahme und Inbetriebsetzung

Der zukünftige Anlagenbetreiber hat dem Netzbetreiber vor der Inbetriebsetzung seiner Erzeugungsanlage zur Stromeinspeisung in das Netz der Allgemeinen Versorgung nachzuweisen, dass die notwendigen technischen Anforderungen eingehalten wurden und werden.

Hierzu findet vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage eine gemeinsame technische Abnahme zwischen dem Errichter, dem zukünftigen Anlagenbetreiber und einem Mitarbeiter der TEN Thüringer Energienetze statt, die der zukünftige Anlagenbetreiber nach Fertigstellung seiner Erzeugungsanlage sowie des Netzanschlusses beim Netzbetreiber schriftlich beantragen muss. Der zukünftige Anlagenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Erzeugungsanlage zum vereinbarten Abnahmetermin in einem technisch einwandfreien, den eingereichten Unterlagen entsprechenden Zustand befindet, damit die Inbetriebsetzung erfolgen kann.

Diese Unterlagen sind vor der Inbetriebnahme bei TEN Thüringer Energienetze einzureichen:

  • Angaben zum technischen Betriebsführer, falls abweichend vom Anlagenbetreiber, für alle angeschlossenen Erzeugungsanlagen (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
  • Anwendung der VDE-AR-N 4105, gültig für Anlagen im Niederspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (Ausgabe November 2018) fallen:

    • Anzeige zur Inbetriebsetzung auf dem Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“ mit Datum und Unterschrift durch den aufgeführten Elektrofachbetrieb (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
  • Anwendung der VDE-AR-N 4110, gültig für Anlagen im Mittelspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“ fallen.

    • Formular „Errichtererklärung und Betriebsbereitschaftserklärung – nach DGUV 3 (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
    • Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik der Erzeugungseinheiten
    • Anlagenzertifikat. Bitte die Konformitätserklärung nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage übergeben.
  • Anwendung der VDE-AR-N 4120, gültig für Anlagen im Hochspannungsnetz

    Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4120 „Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung)“ fallen.

    • Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten
    • Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik der Erzeugungseinheiten
    • Anlagenzertifikat. Bitte die Konformitätserklärung nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage übergeben.
  • Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation)

    Diese Unterlagen sind vor Inbetriebnahme der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) einzureichen:

    • Formular „Anmeldung zur Abnahme/Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von anschlussnehmereigenen Übergabe-/Transformatorenstationen“ (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
    • Formular „Errichtererklärung und Betriebsbereitschaftserklärung – nach DVGU 3“ (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
    • Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik (UMZ, Entkupplungsschutz Übergabestation) Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation)
  • Anschlussnehmereigenes Umspannwerk

    Diese Unterlagen sind vor Inbetriebnahme des anschlussnehmereigenen Umspannwerks einzureichen:

    • Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4120 und den ergänzenden Bedingungen zur TAB Hochspannung des Netzbetreibers
  • Anlagen ab 100 kW

    Diese Angaben benötigen wir vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zum Beginn des Datenaustausches für den Redispatch:

    • Benennung des Einsatzverantwortlichen (EIV) und Betreibers der technischen Ressource (BTR) zur Umsetzung des Redispatch 2.0. Verwenden Sie bitte das Eingabeformular auf unserer Internetseite zum Redispatch)

    Die auf dem Eingabeformular benötigte TR-ID erhalten Sie von uns vor Inbetriebnahme.

    Weitere Informationen:

Bitte melden Sie die Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an.

Diese Unterlagen sind gemäß der Anlagenkonfiguration für die Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements einzureichen:

Weitere Informationen:

Nach Erhalt und Prüfung der angeforderten Unterlagen kann ein Termin für die Zählermontage/Inbetriebnahme zwischen den Mitarbeitern der TEN Thüringer Energienetze und Ihrem Installateur vereinbart werden.

Die Aufwandspauschale für die notwendige Abnahmeprüfung einer Erzeugungsanlage hat der zukünftige Anlagenbetreiber zu tragen. Diese werden in folgenden Leistungsstufen erhoben:

Leistungsstufen
Tätigkeit installierte Leistung Aufwandspauschale (netto)*
Abnahme und Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlage 30 kW < P ≤ 500 kW 458,23 €
500 kW < P ≤ 20 MW 831,73 €
P > 20 MW Kalkulation nach Aufwand
* Diese Preise sind gültig ab 01.01.2019

 

Kann die Abnahme der Erzeugungsanlage zum vereinbarten Zeitpunkt wegen Versäumnissen, die der Anschlussnehmer (Errichter und/oder der zukünftige Anlagenbetreiber) zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden bzw. kann die Freigabe zum Netzparallelbetrieb durch den Netzbetreiber aus diesem Grund nicht erfolgen, so hat der Anschlussnehmer die hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen zu tragen. Etwaige Verzögerungen oder sonstige hieraus resultierende Nachteile gehen ausschließlich zu Lasten des Anschlussnehmers.

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Weitere Informationen

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Schritt 4: Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe

KWK-Anlagen

Ermittlung der Höhe des Zuschlags für KWK-Anlagen

Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit welchem die TEN Thüringer Energienetze die vergütungsrelevanten Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen abfordert.

Diese sind:

  • Kopie der Zulassung einer KWK-Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ODER
  • die Anzeige gemäß Nr. 2 der Allgemein-Verfügung zur Erstellung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 kW an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Kopie der Registrierungsbestätigung Ihrer KWK-Anlage bei der Bundesnetzagentur: Registrierung innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme gemäß § 5 Abs. 5 MaStRV. Bitte nutzen Sie das von der BNetzA zur Verfügung gestellte Formular zur Meldung von KWK-Anlagen.
  • Sollten Sie zusätzlich einen Speicher eingebaut haben, füllen Sie bitte das Formular zum Speicher aus.
  • Wollen Sie für Ihre Anlage jedoch gar keine Vergütung in Anspruch nehmen, füllen Sie bitte das Formular "Vereinbarung zum Verzicht auf Auszahlung der finanziellen Förderung (KWK)" aus.
  • Zur Abrechnung der Stromeinspeisung ist zusätzlich eine Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer einschließlich Bankverbindung erforderlich. Sofern die Umsatzsteuer mit ausbezahlt werden soll, ist die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

Allgemeines Formular

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Ihr Kontakt

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Sie können uns auch ein Fax senden.

Fax: 0361 652-787475

Biomasse-, Wasserkraft-, Deponie-, Klär- und Grubengasanlagen

Grundlage für die Ermittlung der Förderhöhe für EEG- und KWKG-Anlagen sind die vom Anlagenbetreiber zu erbringenden belastbaren Nachweise, soweit gesetzlich erforderlich, sowie die „Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe“ von Anlagen nach dem EEG bzw. KWKG.

Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit welchem die TEN Thüringer Energienetze die vergütungsrelevanten Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen abfragt.

Außerdem wird zusätzlich zu den „Verbindlichen Erklärungen“ die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur abgefordert. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme erfolgen (die angemeldete und installierte Leistung müssen übereinstimmen). Sollte die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, dann muss die Vergütung um 20 Prozent (§ 52 Abs. 3 EEG 2021) oder auf null (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021) reduziert werden.

  • Verbindliche Erklärung für weitere Energieträger
  • Sollten Sie zusätzlich einen Speicher eingebaut haben, füllen Sie bitte das Formular zum Speicher aus.
  • Wollen Sie für Ihre Anlage jedoch gar keine Vergütung in Anspruch nehmen, füllen Sie bitte die „Vereinbarung zum Verzicht auf Auszahlung der finanziellen Förderung (EEG)“ aus.
  • Zur Abrechnung der Stromeinspeisung ist zusätzlich noch eine Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer einschließlich Bankverbindung erforderlich. Sofern die Umsatzsteuer mit ausbezahlt werden soll, ist die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

Allgemeine Formulare

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Fax: 0361 652-787475

Notstromaggregate

Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit welchem die TEN Thüringer Energienetze die Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen abfragt. Hierzu wird u. a. die „Verbindlichen Erklärung“ von Ihnen abgefordert.

Allgemeine Formulare

Ihr Kontakt

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Fax: 0361 652-787475

Schritt 5: Endgültige Betriebserlaubnis

Für die meisten Erzeugungsanlagen mit Anschluss ans Mittel- und Hochspannungsnetz kann der Nachweis über die Einhaltung der elektrischen Eigenschaften entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und den technischen Anschlussbedingungen erst nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgen.

Hierzu ist die Inbetriebsetzungserklärung der Erzeugungsanlage zusammen mit dem Anlagenzertifikat zur Erstellung der Konformitätserklärung an den Anlagenzertifizierer zu übergeben.

Innerhalb der in der technischen Anschlussregelung (TAR) festgelegten Fristen bitten wir Sie dann uns die Konformitätserklärung zu übergeben. Mit dieser wird der Nachweisprozess abgeschlossen. Erst dann können wir Ihnen die endgültige Betriebserlaubnis für Ihre Erzeugungsanlage erteilen.

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Schritt 6: Vergütungszahlung und Jahresendabrechnung

KWK-Anlagen

Anlagen größer 100 kW müssen der TEN Thüringer Energienetze aufgrund der Direktvermarktungspflicht gemäß § 4 KWKG einen Bilanzkreis benennen. Außerdem müssen Anlagen größer 50 kW nach Ablauf der KWKG-Förderung der TEN Thüringer Energienetze ebenfalls einen Bilanzkreis angeben.

Die anschließende Legung der Gutschrift bzw. Abrechnung durch die TEN Thüringer Energienetze erfolgt nach der Vergütungseinstufung jeweils am 15. Kalendertag des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats. Die Überweisung der Gutschrift bzw. des Abschlags erfolgt dann auf das von Ihnen benannte Konto.

Sollten Sie über eine Zählerfernauslesung verfügen, erfolgt auf der Grundlage der durch den Netzbetreiber ausgelesenen und plausibilisierten ¼-h-Lastgänge die Abrechnung in Form einer Gutschrift.

Zur Erstellung der Quartalsrechnung ist von Einspeisern, welche über einen Standardlastprofilzähler verfügen, der Zählerstand quartalsweise mitzuteilen. Dazu werden Ablesekarten an Sie versandt.

Biomasse-, Wasserkraft-, Deponie-, Klär- und Grubengasanlagen

Die Gutschriftslegung bzw. Abrechnung durch die TEN Thüringer Energienetze erfolgt nach der Vergütungseinstufung jeweils am 15. Kalendertag des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats. Die Überweisung der Gutschrift bzw. des Abschlags erfolgt dann auf das von Ihnen benannte Konto. Je nach Bank bzw. Banklaufzeit kann es ein bis zwei Tage dauern, bis der Geldeingang auf dem Konto zu verzeichnen ist.

Sollten Sie über eine Zählerfernauslesung verfügen, erfolgt auf der Grundlage der durch den Netzbetreiber ausgelesenen und plausibilisierten ¼-h-Lastgänge die Abrechnung in Form einer Gutschrift.

Zur Erstellung der Jahresrechnung ist von Einspeisern, welche über einen Standardlastprofilzähler verfügen, der Zählerstand zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres mitzuteilen. Dazu werden Ablesekarten an Sie versandt.

Hieraus erfolgt unter Anrechnung der bereits im Abrechnungszeitraum getätigten Abschlagszahlungen eine Gutschrift bis zum 15. Januar des dem Abrechnungsjahr folgenden Jahres (sofern die Übermittlung rechtzeitig erfolgt), die auf das zu bezeichnende Bankkonto überwiesen wird. Sollte sich aufgrund der bisher geleisteten Zahlungen ein Forderungsbetrag ergeben, wird dieser Betrag mit den zukünftigen Abschlägen verrechnet, bis ein Ausgleich erfolgt ist.

  • Ihr Kontakt

    Sie haben Fragen zu Ihrer Vergütung? Nutzen Sie dazu bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:


    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
    Einspeiser-Abrechnung
    Postfach 10 03 51
    07703 Jena

    Bild: Ein Service-Mitarbeiter telefoniert mit Headset
    ty/stock.adobe.com

    Einspeiser-Abrechnung

    Tel03641 63-1644

    Fax0361 652-782598

    E-Mailservice-svk@thueringer-energienetze.com

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Technische VDE|FNN Anwendungsregeln

Technische VDE|FNN Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120

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