Schritt 3: Abnahme und Inbetriebsetzung
Der zukünftige Anlagenbetreiber hat dem Netzbetreiber vor der Inbetriebsetzung seiner Erzeugungsanlage zur Stromeinspeisung in das Netz der Allgemeinen Versorgung nachzuweisen, dass die notwendigen technischen Anforderungen eingehalten wurden und werden.
Hierzu findet vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage eine gemeinsame technische Abnahme zwischen dem Errichter, dem zukünftigen Anlagenbetreiber und einem Mitarbeiter der TEN Thüringer Energienetze statt, die der zukünftige Anlagenbetreiber nach Fertigstellung seiner Erzeugungsanlage sowie des Netzanschlusses beim Netzbetreiber schriftlich beantragen muss. Der zukünftige Anlagenbetreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Erzeugungsanlage zum vereinbarten Abnahmetermin in einem technisch einwandfreien, den eingereichten Unterlagen entsprechenden Zustand befindet, damit die Inbetriebsetzung erfolgen kann.
Diese Unterlagen sind vor der Inbetriebnahme bei TEN Thüringer Energienetze einzureichen:
- Angaben zum technischen Betriebsführer, falls abweichend vom Anlagenbetreiber, für alle angeschlossenen Erzeugungsanlagen (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
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Anwendung der VDE-AR-N 4105, gültig für Anlagen im Niederspannungsnetz
Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (Ausgabe November 2018) fallen:
- Anzeige zur Inbetriebsetzung auf dem Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“ mit Datum und Unterschrift durch den aufgeführten Elektrofachbetrieb (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
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Anwendung der VDE-AR-N 4110, gültig für Anlagen im Mittelspannungsnetz
Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“ fallen.
- Formular „Errichtererklärung und Betriebsbereitschaftserklärung – nach DGUV 3 (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
- Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik der Erzeugungseinheiten
- Anlagenzertifikat. Bitte die Konformitätserklärung nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage übergeben.
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Anwendung der VDE-AR-N 4120, gültig für Anlagen im Hochspannungsnetz
Für Anlagen, die in den Anwendungsbereich der VDE-AR-N 4120 „Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung)“ fallen.
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten
- Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik der Erzeugungseinheiten
- Anlagenzertifikat. Bitte die Konformitätserklärung nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage übergeben.
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Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation)
Diese Unterlagen sind vor Inbetriebnahme der Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation) einzureichen:
- Formular „Anmeldung zur Abnahme/Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von anschlussnehmereigenen Übergabe-/Transformatorenstationen“ (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
- Formular „Errichtererklärung und Betriebsbereitschaftserklärung – nach DVGU 3“ (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
- Schutzprüfprotokolle der Schutztechnik (UMZ, Entkupplungsschutz Übergabestation) Übergabe-/Transformatorenstation (Anschlussnehmerstation)
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Anschlussnehmereigenes Umspannwerk
Diese Unterlagen sind vor Inbetriebnahme des anschlussnehmereigenen Umspannwerks einzureichen:
- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4120 und den ergänzenden Bedingungen zur TAB Hochspannung des Netzbetreibers
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Anlagen ab 100 kW
Diese Angaben benötigen wir vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zum Beginn des Datenaustausches für den Redispatch:
- Benennung des Einsatzverantwortlichen (EIV) und Betreibers der technischen Ressource (BTR) zur Umsetzung des Redispatch 2.0. Verwenden Sie bitte das Eingabeformular auf unserer Internetseite zum Redispatch)
Die auf dem Eingabeformular benötigte TR-ID erhalten Sie von uns vor Inbetriebnahme.
Weitere Informationen:
Bitte melden Sie die Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister an.
Diese Unterlagen sind gemäß der Anlagenkonfiguration für die Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements einzureichen:
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Technische Einrichtung: Funkrundsteuerempfänger
- Auftrag Parametrierung von Funkrundsteuerempfängern (Nur erforderlich bei Bereitstellung eines Funkrundsteuerempfängers durch den Anlagenbetreiber. Bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
- Auftrag Lieferung und Parametrierung eines Funkrundsteuerempfängers durch den Netzbetreiber (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
- Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme von Funkrundsteuerempfängern (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
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Technische Einrichtung: Fernwirkankopplung in Mittelspannung
- Auftrag zur Parametrierung eines VPN-Routers für die Fernwirkankopplung
- Betriebsbereitschaftserklärung Fernwirkankopplung nach VDE-AR-N 4110
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Technische Einrichtung: Fernwirkankopplung in Hochspannung
- Protokoll/Errichterbestätigung für Prüfungen der Fernwirkankopplung des kundeneigenen Umspannwerkes (bitte Vordruck des Netzbetreibers verwenden)
Weitere Informationen:
Nach Erhalt und Prüfung der angeforderten Unterlagen kann ein Termin für die Zählermontage/Inbetriebnahme zwischen den Mitarbeitern der TEN Thüringer Energienetze und Ihrem Installateur vereinbart werden.
Die Aufwandspauschale für die notwendige Abnahmeprüfung einer Erzeugungsanlage hat der zukünftige Anlagenbetreiber zu tragen. Diese werden in folgenden Leistungsstufen erhoben:
Kann die Abnahme der Erzeugungsanlage zum vereinbarten Zeitpunkt wegen Versäumnissen, die der Anschlussnehmer (Errichter und/oder der zukünftige Anlagenbetreiber) zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden bzw. kann die Freigabe zum Netzparallelbetrieb durch den Netzbetreiber aus diesem Grund nicht erfolgen, so hat der Anschlussnehmer die hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen zu tragen. Etwaige Verzögerungen oder sonstige hieraus resultierende Nachteile gehen ausschließlich zu Lasten des Anschlussnehmers.