TEN - Einspeisung erneuerbare Energien Wind und Solar
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Einspeisung aus Erzeugungsanlagen/ Energiespeichersysteme ab 30 kW

So werden Sie Einspeiser

Die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder eines Speichersystems sowie deren Inbetriebsetzung erfordert einige Arbeitsschritte – sowohl seitens des Anlagenbetreibers und des Installateurs als auch der TEN Thüringer Energienetze. Um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich und ggf. Ihren Installateur mit dem Prozess zum Netzanschluss und EEG-Förderung vertraut zu machen. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt.

Aktuelle Information

Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen und Anmeldungen zum Netzanschluss und Errichtung von Solaranlagen und Energiespeichersystemen.

Aufgrund der starken telefonischen Nachfrage zum Bearbeitungsstand der Anmeldungen kommt es derzeit leider zu langen Wartezeiten in unserer Service-Hotline (0361 652 – 3626) sowie zu einer verzögerten Bearbeitung. Wir bitten dies zu entschuldigen. Unsere Mitarbeiter in der Kundenbetreuung kümmern sich schnellstmöglich um jede Anfrage.

Sie können uns dabei unterstützen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen:

  • Melden Sie als Anlagenbetreiber oder Ihr Installateur bitte Ihre geplante Anlage bereits bei Baubeauftragung zur Errichtung der Solaranlage und / oder des Energiespeichersystems an.
  • Nutzen Sie zur Anmeldung unser Netzkundenportal

Das bisher für diese Zwecke verwendete EinspeiserPortal kann nur noch für laufende Anträge genutzt werden. Ab dem 12.12.2023 steht Ihnen für neue Anträge unser Netzkundenportal zur Verfügung.

Damit wir alle Anfragen bearbeiten können, erreichen Sie uns telefonisch Montag und Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 12:00 bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.

Wir bitten Sie möglichst von telefonischen und schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen, da diese die weitere Bearbeitung deutlich verzögern würden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Technische VDE|FNN Anwendungsregeln

Technische VDE|FNN Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120

Links

Ihr Kontakt Netzanschluss

Wir sind für Sie telefonisch Mo. und Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr, sowie Die. und Do. von 12:00 - 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Rückrufbitte hinterlassen.
Tel.: 0361 652-3626
Fax: 0361 652-3486
E-Mail: solar@thueringer-energienetze.com
E-Mail: bhkw@thueringer-energienetze.com
E-Mail: wasser@thueringer-energienetze.com

Ihr Kontakt Vergütung

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Sie können uns auch ein Fax senden.

Fax: 0361 652-787475
E-Mail: eeg.kwk@thueringer-energienetze.com

Schritt-für-Schritt zum Einspeiser

  • Schritt 1: Antragstellung

    Durch die Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie die Errichtung einer Erzeugungsanlage und/oder eines Speichersystems planen.

    Folgende Informationen werden von Ihnen benötigt::

    • Standort der Anlage (Adresse oder Flurstücksdaten)
    • Planungsstand der Anlage: Wird der Strom selbst genutzt? Aus welchen Komponenten soll Ihre Anlage bestehen? Wie wird die Anlage an das Netz geschlossen?
    • Adressdaten der Projektbeteiligten (z. B. Anlagenbetreiber, Installateur, Anlagenerrichter). Bitte beachten Sie, dass die Projektbeteiligten im Netzkundenportal registriert sein müssen.

    Wenn Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie oder Ihr Installateur die geplante Erzeugungsanlage und/oder Speichersystem in unserem Netzkundenportal online anmelden.

    Hier geht's zum Netzkundenportal

    Alle relevanten Formulare stehen Ihnen zum Download im Netzkundenportal bereit. Sollten noch Informationen für die Ermittlung des passenden Netzverknüpfungspunktes oder der Netzverträglichkeit fehlen, teilen wir Ihnen dies mit.

    Die Nutzung des Netzkundenportals ist Ihnen nicht möglich? Dann wenden Sie sich schriflich an uns.

    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG
    Netzanschlüsse
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

  • Schritt 2: Netzverträglichkeitsprüfung und unverbindliche Netzauskunft

    Anhand der in der Antragstellung übergeben Informationen führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zu lokalisieren. Das Ergebnis teilen wir Ihnen in einer unverbindlichen Netzauskunft mit. 

    • Benennung des Verknüpfungspunktes, 
    • einem Ortsnetzplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes 
    • sowie gegebenenfalls weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage und/oder Speichersystems.
    • Zusätzlich erhalten Sie eine überschlägige Kostenermittlung zur Herstellung des Netzanschlusses.
  • Schritt 3: Verbindliche Zusage

    Eine befristete verbindliche Zusage zur Netzeinspeisung für den ermittelten Netzverknüpfungspunkt und die Reservierung der dafür erforderlichen Netzkapazität erfolgt erst dann, wenn Sie uns bitte – soweit dies gesetzlich erforderlich ist –  folgende Unterlagen übergeben:

    • eine gültige Baugenehmigung oder
    • eine Anlagengenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und/ oder
    • einen entsprechenden Bescheid einreichen, aus dem sich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit und Ernsthaftigkeit Ihres Anlagenvorhabens ergibt.

    Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir Ihnen auf Anfrage eine verbindliche Zusage übermitteln.

  • Schritt 4: Anschlussrelevante Unterlagen

    In Abhängigkeit des ermittelten Netzverknüpfungspunktes sind die in Punkt 2 der Checkliste Erzeugungsanlagen/ Speichersystem ab 30 kW benannten Unterlagen zur weiterführenden Projektbearbeitung beim Netzbetreiber einzureichen. 

    Sie erhalten für Ihr Projekt eine spezifische Checkliste der für Sie relevanten Punkte von uns.

    Unsere Vordrucke und weiterführende Informationen zum Netzanschluss:

    Die in Punkt 8 der Checkliste Erzeugungsanlagen/ Speichersystem ab 30 kW benannten Unterlagen sind für die Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements einzureichen.

    Unsere Vordrucke und weiterführende Informationen zum Netzsicherheitsmanagement:

    Wie geht es weiter?
    Zur klaren Regelung der technischen Bedingungen des Netzanschlusses halten wir es für sinnvoll, einen Netzanschlussvertrag mit Ihnen abzuschließen. Darin werden alle netzanschlussspezifischen Vereinbarungen zur Eigentumsgrenze, zur Versorgungs- und Messspannung sowie zur Vorhalteleistung und zur Einspeiseleistung festgehalten.

    Alle Modalitäten im Hinblick auf die Abrechnung des in das Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeisten Stroms werden in den Vertragsangeboten zur Abrechnung mit uns vereinbart.

  • Schritt 5: Inbetriebnahme Netzanschluss und Zählereinbau/-umbau

    Bitte übergeben Sie uns mindestens 4 Wochen vor geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage / Speichersystem das Anlagengenzertifikat für Netzanschlüsse im MS- und HS-Netz.

    Falls der vorhandene Netzanschluss für die Erzeugungsanlage/Energiespeicher geeignet ist:

    Wir überprüfen, ob Ihr Zähler für den Betrieb der Erzeugungsanlage und/oder des Speichersystems geeignet ist. Ggf. ist ein Austausch des Zählers in einen Zweienergierichtungszähler durch den Messstellenbetreiber notwendig.

    Falls ein neuer Netzanschluss in Betrieb genommen wird:

    Spätestens 4 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme bzw. Zuschaltung des Netzanschlusses sind uns die in Punkt 3 bzw. 4 der Checkliste Erzeugungsanlagen/ Speichersystem ab 30 kW (als Download am rechten Seitenrand verfügbar) benannten Unterlagen zur Verfügung stellen.

    Unsere Vordrucke finden Sie hier:

    Die oben genannten Unterlagen können Sie bei der Anmeldung im Netzkundenportal hochladen.

    Wir werden diese möglichst innerhalb von 4 Wochen sichten und den Zeitplan für die Inbetriebnahme bzw. Zuschaltung des Netzanschlusses mit Ihnen abstimmen.

  • Schritt 6: Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage / Speichersystem

    Nach Errichtung und Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage sowie ggf. Anpassung der elektrischen Kundenanlage und einem Wechsel des Zählers, übergeben Sie uns bitte zeitnah die in Punkt 5 der Checkliste Erzeugungsanlagen/Speichersysteme ab 30 kW benannten Unterlagen.

    Unsere Vordrucke für Inbetriebsetzungsprotokolle der Erzeugungsanlage und/oder Speichersysteme finden Sie hier:

    Die in Punkt 8 der Checkliste Erzeugungsanlagen/Speichersysteme ab 30 kW (als Download am rechten Seitenrand verfügbar) benannten Unterlagen sind für die Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements einzureichen.

    Unsere Vordrucke und weiterführende Informationen finden Sie hier:

    Die oben genannten Unterlagen können bei der Anmeldung im Netzkundenportal hochladen.

  • Schritt 7: Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe

    Grundlage für die Ermittlung der EEG-Vergütungen sind die vom Anlagenbetreiber zu erbringenden belastbaren Nachweise, soweit gesetzlich erforderlich, sowie die „Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe“ von Anlagen nach dem EEG.

    Sie erhalten von uns ein Schreiben, mit welchem die TEN Thüringer Energienetze die vergütungsrelevanten Unterlagen bzw. Informationen von Ihnen abfragt.

    Außerdem wird zusätzlich zu den „Verbindlichen Erklärungen“ die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur abgefordert. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme erfolgen (die angemeldete und installierte Leistung müssen übereinstimmen). Sollte die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen, wird dieser Pflichtverstoß mit einer Zahlung gemäß § 52 Abs. 2 EEG 2023 sanktioniert.

    Allgemeine Formulare
    Wollen Sie für Ihre Anlage jedoch keine Vergütung in Anspruch nehmen, füllen Sie bitte folgendes Dokument aus

    Zur Abrechnung der Stromeinspeisung ist zusätzlich noch eine Erklärung über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer einschließlich Bankverbindung erforderlich. Sofern die Umsatzsteuer mit ausbezahlt werden soll, ist die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

  • Schritt 8: Endgültige Betriebserlaubnis

    Zur Inbetriebnahme ist die Inbetriebsetzungserklärung der Erzeugungsanlage zusammen mit dem Anlagenzertifikat zur Erstellung der Konformitätserklärung an den Anlagenzertifizierer zu übergeben.

    Für die meisten Erzeugungsanlagen mit Anschluss ans Mittel- und Hochspannungsnetz kann der Nachweis über die Einhaltung der elektrischen Eigenschaften entsprechend der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) und den technischen Anschlussbedingungen erst nach der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgen.

    Hierzu ist die Inbetriebsetzungserklärung der Erzeugungsanlage zusammen mit dem Anlagenzertifikat zur Erstellung der Konformitätserklärung an den Anlagenzertifizierer zu übergeben.

    Innerhalb der in der technischen Anschlussregelung (TAR) festgelegten Fristen bitten wir Sie dann, uns die Konformitätserklärung zu übergeben. Mit dieser wird der Nachweisprozess abgeschlossen. Erst dann können wir Ihnen die endgültige Betriebserlaubnis für Ihre Erzeugungsanlage/Speichersystem erteilen.

  • Schritt 9: Vergütungszahlung

    Die Gutschriftslegung bzw. Abrechnung durch die TEN Thüringer Energienetze erfolgt nach der Vergütungseinstufung jeweils am 15. Kalendertag des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats. Die Überweisung der Gutschrift bzw. des Abschlags erfolgt dann auf das von Ihnen benannte Konto. Je nach Bank bzw. Banklaufzeit kann es ein bis zwei Tage dauern, bis der Geldeingang auf dem Konto zu verzeichnen ist.

    Sollten Sie über eine registrierende Leistungsmessung verfügen, erfolgt auf der Grundlage dieser Werte die Abrechnung in Form einer Gutschrift.

    Zur Erstellung der Jahresrechnung ist von Einspeisern, welche über einen Standardlastprofilzähler verfügen, der Zählerstand zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres mitzuteilen. Dazu werden Ablesekarten an Sie versandt. Sie können den Zählerstand natürlich auch online an uns melden:

    Hieraus erfolgt unter Anrechnung der bereits im Abrechnungszeitraum getätigten Abschlagszahlungen eine Gutschrift bis zum 15. Januar des dem Abrechnungsjahr folgenden Jahres (sofern die Übermittlung rechtzeitig erfolgt), die auf das zu bezeichnende Bankkonto überwiesen wird. Sollte sich aufgrund der bisher geleisteten Zahlungen ein Forderungsbetrag ergeben, wird dieser Betrag mit den zukünftigen Abschlägen verrechnet, bis ein Ausgleich erfolgt ist.