Bild: Ein Stapel Unterlagen
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Musterverträge

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss (Az. BK6-17-168) vom 20. Dezember 2017 die Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom) an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. In dem Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom vom 21.12.2020 (Az. BK6-20-160) wurden weitere Änderungen beschlossen.

Gemäß den Festlegungen BK6-17-168 und BK6-20-160 sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag in der vorgegebenen Fassung auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Dem Netznutzer/Lieferanten muss außerdem ein Vertragsabschluss in Textform ermöglicht werden.

Das hier jeweils eingestellte Vertragsmuster entspricht vollumfänglich dem durch die Bundesnetzagentur festgelegten Standardvertrag.

Die Annahme des Vertrages erklären Sie uns bitte per E-Mail an netznutzung@thueringer-energienetze.com. Nutzen Sie dafür bitte den unten stehenden Wortlaut.

Sollten Sie als Dienstleister im Auftrag Ihres Kunden tätig sein, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht (PDF o. ä.).

Bitte beachten Sie, dass die Standardlastprofile auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens eingesetzt werden.

  • Wortlaut zur Annahme des Vertrages

    "Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass der Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrag Strom 

    zwischen 

    "Netzbetreiber":

    TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG 
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt 
    BDEW-Codenummer: 9900730000000

    und

    "Netznutzer": Bitte ergänzen Sie Ihre Daten! 

    Netznutzer
    Straße
    PLZ + Ort
    BDEW-Codenummer: _____________________

    zum ______________________ in Kraft tritt."

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Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag – gültig ab 01.04.2022

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie alle Preisblätter auf einen Blick:

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