Grundsätzlich kann jeder Kunde eines Strom- bzw. Erdgasversorgers den Lieferanten wechseln.
Wenn die Stromversorgung für spezielle Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizung erfolgt, kann die Auswahl derzeit auf wenige Lieferanten beschränkt sein.
Lieferantenwechsel in drei Schritten
1. Ermitteln Sie Ihren persönlichen Energieverbrauch
Auf der letzten Jahresabrechnung finden Sie den Strom- und/oder Erdgasverbrauch Ihres Haushalts.
2. Vergleichen Sie Preise und Leistungen
Informieren Sie sich über andere Angebote. Online-Tarifrechner ermöglichen Ihnen, Energielieferanten und Energiepreise schnell und übersichtlich für Ihren Wohnort zu vergleichen. Fordern Sie Angebote von verschiedenen Energielieferanten an (per Internet, telefonisch oder schriftlich) und vergleichen Sie die Preise und die Vertragsleistungen.
Prüfen Sie die Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss kritisch, insbesondere die Bestimmungen über Vertragslaufzeiten (je kürzer, desto flexibler), Kündigungsfristen (z. B. bei Umzug oder Preissteigerungen), Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln, Zahlungsmodalitäten (z. B. Einzugsermächtigung, Vorkasse).
Besonders kritisch sollten Sie Vorkasse-Angebote prüfen. Wird Ihr Energielieferant insolvent, könnten Ihre im Voraus geleisteten Zahlungen verloren gehen!
Die Versorgung Ihres Haushalts mit Strom und/oder Erdgas ist durch die Ersatzversorgung in jedem Fall gewährleistet. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Erdgas) ist der örtliche Grundversorger verantwortlich.
3. Schließen Sie einen neuen Vertrag ab
Nach der Auswahl des neuen Energielieferanten fordern Sie von diesem die Vertragsunterlagen an und füllen diese aus oder wechseln Sie direkt über das Online-Vergleichsportal.
- Diese Daten und Angaben benötigen Sie für den Wechsel:
- Ihre persönlichen Angaben (Name, Adresse usw.
- Die Nummer des Strom- bzw. Erdgaszähler
- Den Namen Ihres bisherigen Energielieferanten und Ihre Kundennummer
Diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung.
Der neue Energielieferant erledigt im Regelfall alles Weitere für Sie. Er kündigt den Liefervertrag beim bisherigen Energielieferanten unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen und organisiert mit dem bisherigen Energielieferanten und mit dem Netzbetreiber den notwendigen Datenaustausch und ggf. die Zählerablesung.
Dafür benötigt er von Ihnen eine Vollmacht. Sie erhalten vom neuen Energielieferanten eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss.